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Veranstaltungsgesetz NEU
Meldepflichtige Veranstaltungen (§7) weniger als 300 Personen zwischen 08.00 und 22.00 Uhr keine besondere Gefahr Formular
oder Veranstaltungen in/auf einer genehmigten Veranstaltungsstätte Formular
Frist für die Meldung: spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Anzeigepflichtige Veranstaltungen (§8)
Veranstaltungen, die in keiner Veranstaltungsstätte stattfinden Formular
Frist für die Meldung: spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (§§ 9 u. 10)
Großveranstaltungen mit über 20.000 Besuchern
Frist für Meldung: spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung
Veranstaltungsstätten (§15)
Als Veranstaltungsstätte können Gebäude (Gasthäuser, Rüsthäuser, Vereinsheime, etc.) oder auch Plätze (Sportplatz, etc.) für verschiedene Arten von Veranstaltungen (Feuerwehrfest, Kulturveranstaltung, etc.) bewilligt werden.
Die Bewilligung einer Veranstaltungsstätte ist für 10 Jahre gültig. Durch die Bewilligung sind die Veranstaltungen in/auf der Veranstaltungsstätte "nur mehr" meldepflichtig. Formular
Zuständig ist je nach Größe der Veranstaltung: bis 1000 Personen die Gemeinde über 1000 Personen die Bezirkshauptmannschaft
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