Startseite > Bürgerservice > Veranstaltungsgesetz NEU

Veranstaltungsgesetz NEU

Meldepflichtige Veranstaltungen (§7)
weniger als 300 Personen zwischen 08.00 und 22.00 Uhr
keine besondere Gefahr                                                          
Formular

oder Veranstaltungen in/auf einer genehmigten Veranstaltungsstätte
Formular

Frist für die Meldung: spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Anzeigepflichtige Veranstaltungen (§8)

Veranstaltungen, die in keiner Veranstaltungsstätte stattfinden
Formular

Frist für die Meldung: spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen (§§ 9 u. 10)

Großveranstaltungen mit über 20.000 Besuchern

Frist für Meldung: spätestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung

Veranstaltungsstätten (§15)

Als Veranstaltungsstätte können Gebäude (Gasthäuser, Rüsthäuser, Vereinsheime, etc.) oder auch Plätze (Sportplatz, etc.) für verschiedene Arten von Veranstaltungen (Feuerwehrfest, Kulturveranstaltung, etc.) bewilligt werden.

Die Bewilligung einer Veranstaltungsstätte ist für 10 Jahre gültig. Durch die Bewilligung sind die Veranstaltungen in/auf der Veranstaltungsstätte "nur mehr" meldepflichtig.
Formular

Zuständig ist je nach Größe der Veranstaltung:
bis 1000 Personen die Gemeinde
über 1000 Personen die Bezirkshauptmannschaft

 

 
 
 
 
 
 
 
Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach | A-8092 Mettersdorf | Tel: +43 (0) 3477 2301