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Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE METTERSDORF am Saßbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

DieBildmarke der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) wird hiermit veröffentlicht.

Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: 
http.//
www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach:

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:

persönlich / postalisch (Original): 8092 Mettersdorf am Saßbach 85

Email: gde@mettersdorf.com